Rechtsstruktur von foodsharing
Der jetzige foodsharing e.V. wird sich umbenennen. Er überlässt uns (‘Lebensmittelretten’) die Namensrechte. Es wird ein neuer Verein gegründet, der identisch mit dem Orgateam ist: Jedes Mitglied des Orgateams sollte/muss auch Mitglied des Vereins sein. Wenn ein Mitglied nicht mehr Teil des Orgateams ist, scheidet es aus dem Verein aus. Der Verein hat keine weiteren stimmberechtigten Mitglieder.
Für die Haftung wählt das Orgateam/der Verein aus den eigenen Reihen einen Vorstand. Der Vorstand hat bei Verträgen und Finanzen ein Veto-Recht, sofern dieses begründet ist.
Hier findet ihr weitere Infos zum Orgateam.
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Dieser Beschluss ist in mehrere Abschnitte aufgeteilt worden.
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Mit Hilfe der Steuerelemente auf der rechten Seite können Änderungsvorschläge und Kommentare für die einzelnen Abschnitte gemacht werden.